Informationen für Eltern

Wissenswertes zur Betreuung durch Babysitter
Die Bezeichnung „Babysitting“ kommt aus dem amerik. Sprachgebrauch und bezeichnet ein Familienergänzendes stundenweises Betreuungsverhältnis von Kleinkindern und Säuglingen im Haushalt des Kindes. Das Babysitting hat sich aus der Betreuung der kleineren Kinder durch ihre älteren Geschwister entwickelt und wurde durch die Kleinfamilienstrukturen mit wenigen Kindern in den westlichen Ländern inzwischen zu einer etablierten Form der Kinderbetreuung.

Babysitting wird von den Eltern meist spontan und unregelmäßig in den Nachmittagsstunden oder auch am Abend benötigt, es kann aber auch eine gute und zuverlässige Möglichkeit für Eltern sein, an regelmäßigen Terminen (Sport u. ä.) teilzunehmen.

Die überwiegende Zahl von Babysittern sind Mädchen oder junge Frauen zwischen 14 – 20 Jahren. Die Motivationen dazu sind häufig:
 
  • zusätzliche Verdienstmöglichkeit
  • Freude am Umgang und an der Förderung von Kindern
  • flexible und individuelle Arbeitszeiten
 
Achten Sie als Eltern darauf, wem Sie Ihr Kind anvertrauen. Die fachlichen Kenntnisse müssen in qualifizierten Babysitterkursen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist für die AWO-Babysitteragentur eine wichtige Voraussetzung für die Vermittlung eines Babysitters.

Wir bieten Kurse zur Qualifizierung von Babysittern an, um ihnen ein rechtliches und pädagogisches Grundgerüst zu vermitteln. Die Teilnahme an diesen Kursen ist Teil eines Bewerberverfahrens für Babysitter, die bei erfolgreichem Durchlaufen in unsere Vermittlungsdatei aufgenommen werden. Lassen Sie sich grundsätzlich von dem Babysitter Zertifikate über die Teilnahme an solchen Lehrgängen zeigen.

Wenn Sie von uns Adressen von Babysittern bekommen, haben Sie die Gewissheit, dass persönliche und fachliche Standards überprüft wurden. Trotzdem müssen Sie als Eltern selbst beurteilen, wer Ihr Kind angemessen betreuen kann. Diese Verantwortung kann Ihnen niemand abnehmen.
 
Der erste Kontakt mit dem Babysitter – Persönliches Gespräch:Ziel des ersten persönlichen Gesprächs ist es aus Ihrer Sicht, sich einen Eindruck über die Eignung des Babysitters für Ihr Kind zu verschaffen, offen alle Fragen anzusprechen und Einzelheiten zu besprechen.

Vor dem ersten Einsatz sollten Sie „Ihren“ Babysitter durch ein persönliches Gespräch kennen lernen und prüfen, ob die „Chemie“ zwischen Ihnen stimmt. Das Gespräch sollte erst einmal ohne Kinder stattfinden, damit Sie genügend Zeit und Ruhe haben, die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses konkret zu besprechen. Das betrifft Fragen des Entgelts und der beiderseitigen Erwartungen. Bitte lassen Sie sich durch die Vorlage eines Ausweises bestätigen, dass wirklich der Babysitter vor Ihnen sitzt, den wir vermittelt haben.
Die AWO-Babysitteragentur weist alle eingetragenen Babysitter auf Notwendigkeit einer Privathaftpflichtversicherung hin, die auch die Risiken bei der Kinderbetreuung einschließt. Erkundigen Sie sich, bei minderjährigen Babysittern durch einen kurzen Anruf bei den Eltern, ob der Versicherungsschutz vorliegt. Schaffen Sie eine Möglichkeit, dass Ihr Kind den zukünftigen Babysitter vor dem „ersten Mal“ in einer entspannten Atmosphäre kennen lernen kann. Seien Sie bei diesem „Schnuppertreffen“ anwesend, damit Sie beobachten können, wie Ihr Kind und der Babysitter miteinander zu Recht kommen.

Der Babysitter sollte bei diesem Termin möglichst die Gelegenheit erhalten, einige der von ihm erwarteten Tätigkeiten zu üben, wie z. B. das Kind zu wickeln, zu füttern, evtl. auch zu Bett zu bringen. Die Eltern können dabei noch wertvolle Tipps geben – denn auch wer bereits Erfahrungen mit Kindern hat, findet in jeder Familie ein anderes Kind vor, andere Vorleiben, Fähigkeiten und Gewohnheiten. Für den Babysitter hat dieser Termin den Vorteil, dass die Situation schon vertrauter ist, wenn es „ernst“ wird. Sollten Sie bei diesem Treffen feststellen, dass Sie und der von uns ausgewählte Babysitter nicht zueinander passen, werden wie Sie bei der Suche nach einer anderen Betreuungsperson unterstützen.
 
Was muss der Babysitter wissen?

Alles, was der Babysitter wissen sollte, halten Sie auf der Checkliste (bekommen Sie von uns) fest:

Telefonnummer, Gewohnheiten, Krankheiten, was vom Babysitter erwartet wird usw.

 

Legen Sie bitte alles zu Recht bzw. zeigen Sie dem Babysitter, wo er findet, was er für die Betreuung braucht:

Schmusetiere, Spieluhr, Schnuller, Nahrung, Windeln, Kleidung, Medikamente, Verbandszeug, Bücher u. ä.


Gewohnheiten Ihres Kindes/ Ihre pädagogischen Wünsche
Essen: informieren Sie den Babysitter darüber, was Ihr Kind normalerweise und gerne isst, ob es auf bestimmte Nahrungsmittel empfindlich reagiert, wie Sie mit Süßigkeiten verfahren, bei Kleinkindern, ob Flasche oder Löffel.

Spielgewohnheiten: was mag Ihr Kind besonders gern, was gar nicht?

Darf es mit Fingerfarbe, Knete, Wasser, Matsch spielen, sich schmutzig machen?

Sauberkeit: Toilettengewohnheiten, wann und wie oft Zähne putzen, Händewaschen, Besonderheiten.

Umgang: was darf Ihr Kind, was keinesfalls? Welche Ängste, Angewohnheiten,

Vorlieben hat es?
  • Was beruhigt das Kind? Wie sollen Konflikte gelöst werden? Darf Ihr Kind Fernsehen?
  • Wie soll mit Computerspielen umgegangen werden?
  • Legen Sie wert darauf, dass kein Waffenspielzeug verwendet wird?
  • Wie reagiert Ihr Kind in neuer Umgebung und gegenüber Fremden?
  • Wie verhielt es sich eventuell bei früheren Babysittern, bei der Tagesmutter
  • oder in der Kindertageseinrichtung?

Gesundheit und Krankheit
Informieren Sie den Babysitter über Erkrankungen - auch in letzter Zeit - Allergien und besondere Anfälligkeiten Ihres Kindes.
Soweit es möglich ist, sollten die Babysitter den Kindern keine Medikamente geben müssen. Falls dies unumgänglich sein sollte, legen Sie bitte vorher schriftlich fest, welches Medikament, in welcher Dosis, wann Ihrem Kind verabreicht werden soll.
 
Eingewöhnungszeit
Kinder bauen in den ersten Monaten ihres Lebens „Bindungsbeziehungen“ zu ihren Eltern auf. Dies wird sichtbar, wenn sie im Alter von 6-8 Monaten damit beginnen, ihr Verhalten auf die Eltern hin zu orientieren. Deutlich wird dies, wenn sie irritiert oder überfordert sind. Die Kinder wenden sich in solchen Situationen immer an die Eltern, suchen ihre körperliche Nähe. Ein vier Monate altes weinendes Kind hingegen lässt sich in der Regel noch von anderen Erwachsenen, die sanft mit ihm umgehen, beruhigen.
 
Ein Kind, das bereits 6-8 Monate ist, wird sich in der Regel zunächst nur von den Personen beruhigen lassen, zu denen es eine „Bindungsbeziehung“ aufgebaut hat. Bindungspersonen dienen dem Kind bei der Erkundung seiner Umwelt als „sichere Basis“; deswegen ist die Anwesenheit einer solchen Person für das Kind anfangs unverzichtbar. In relativ kurzer Zeit kann das Kind dann eine „bindungsähnliche“ Beziehung mit elterlicher Hilfe zum Babysitter aufbauen, d. h. konkret, sie kann das Kind nun trösten, wenn es weint.

Wie viel Eingewöhnungszeit das einzelne Kind braucht, hängt also von verschiedenen Faktoren ab; besonders aber vom Alter. Fremdbetreuung in den ersten sechs Monaten ist in der Regel einfacher für das Kind als danach bis zum zweiten Lebensjahr.
Was tun, wenn es Probleme gibt? Zögern Sie nicht, Beratung bei uns, als Ihre Vermittlungsagentur in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Fragen zur Betreuung durch Babysitter haben, oder wenn es Schwierigkeiten zwischen Ihnen und dem Babysitter gibt.
 
Rechtliche Informationen
Babysitter dürfen nur für Babysitter-Aufgaben eingesetzt werden, Hausarbeiten müssen nicht erledigt werden. Allerdings können Sie erwarten, dass das Geschirr, das der Babysitter und Ihr Kind während Ihrer Abwesenheit benutzen, gespült wird.
Der Babysitter muss wissen, wann Sie wieder da sein werden, deshalb sollten Sie sich auch unter allen Umständen an die vereinbarten Zeiten halten. Falls dies aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht möglich ist, müssen Sie den Babysitter sofort telefonisch informieren.
 
Sie sind dafür verantwortlich, dass der Babysitter – vor allem wenn er/sie noch minderjährig ist, abends gesund und sicher nach Hause kommt. Jugendliche unter 18 J. müssen nach 22.00 Uhr von Ihnen nach Hause gefahren oder in ein Taxi gesetzt werden.
 
Bezahlung
Besprechen Sie bei dem ersten Gespräch alle Einzelheiten der Bezahlung. Zu klären sind Höhe, der Umfang der Leistungen und den Zahlungstermin. Wir empfehlen, dass die Bezahlung möglichst sofort nach der Betreuungsleistung erfolgen sollte. Es können jedoch auch andere Absprachen getroffen werden.

Vertrag
Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag, auch dann, wenn Sie den Babysitter gut kennen und den Eindruck haben, das sei gar nicht nötig. Häufig ist der Vertragsabschluss der Moment, an dem viele Probleme und gegenseitige Wünsche und Anforderungen deutlich werden.

Verpflichtung für den Arbeitgeber – Minijob
Babysitter sind geringfügig Beschäftigte (Minijobber/in), die ausschließlich in privaten Haushalten arbeiten. Ein solches Beschäftigungsverhältnis muss das Kriterium erfüllen, dass der Babysitter im Haushalt der Familie eine Aufgabe übernimmt, die normalerweise von einem oder mehreren Mitgliedern der Familie erledigt wird. Der Gesetzgeber spricht dann von haushaltsnaher Dienstleistung. Arbeitsrechtlich ist der Babysitter damit den Tagespflegepersonen und Kinderfrauen gleichgestellt.
Deshalb müssen Sie als Arbeitgeber jeden Babysitter bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens anmelden. Die Minijob-Zentrale ist bundesweit der zentrale Ansprechpartner für Meldungen, Beitragsnachweise und Beitragszahlungen für haushaltsnahe Dienste. Es werden insgesamt für die Sozialabgaben und die Unfallversicherung ein Beitrag in Höhe von 13,7 % erhoben. Kontaktdaten:
Bundesknappschaft, Minijobzentrale,
45115 Essen
Internet: http://www.minijob-zentrale.de
 
Übertragung der Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht gegenüber den minderjährigen Kindern liegt grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten. Die Eltern können aber auch durch einen Vertrag die Aufsichtspflicht auf den Babysitter übertragen. Dieser Vertrag muss nicht unbedingt schriftlich vorliegen, er kann auch mündlich oder stillschweigend geschlossen werden. Zur Absicherung der Betreuungspersonen sollte zwischen Eltern und Babysitter eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Wenn der Babysitter selbst noch minderjährig ist, müssen dessen Eltern mit der Übertragung der Aufsichtspflicht auf ihr Kind einverstanden sein.

Haftung
Kinder unter 7 Jahren haften nicht für die von ihnen verursachten Schäden, sondern immer die aufsichtspflichtige Person, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Deshalb achten Sie dringend darauf, dass der Babysitter ausreichend haftpflichtversichert ist. Die Versicherung für Schäden aus Aufsichtspflichtverletzung bei der Betreuung fremder Kinder ist nicht bei jeder Privathaftpflichtversicherung inbegriffen, sondern muss häufig zusätzlich abgesichert werden! Ist Ihr Kind mindestens 7 Jahre alt, muss es möglicherweise nach dem Grad seiner Einsichtsfähigkeit selber für die von ihm verursachten Schäden haften. Deshalb ist es ebenso wichtig, dass Sie selber eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Besondere Berücksichtigung des Alters der Babysitter
Jungendliche Babysitter müssen mindestens 13 Jahre alt sein, wenn sie tagsüber Babysitten, für 15jährige ist dies laut Jugendarbeitsschutzgesetz bis 20 Uhr erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass die Einverständniserklärung der Eltern bei minderjährigen Babysittern vorliegt. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie bei jugendlichen Babysittern für einen sicheren Heimweg verantwortlich sind.
 
Kosten der Vermittlung
Das Bezirksjugendwerk erhält von den Eltern eine einmalige Unkostenpauschale von 20,- Euro pro erfolgreicher Vermittlung.
Vermittlungsanfrage an die Babysitteragentur.